Fluglärm-Thematik seit 2008 immer noch parlamentarisch aktuell
 
(Ansbach, November 2008) / Laut Mitteilung des damaligen Rechtsreferenten der Stadt Ansbach, Stache, sei die von der Offenen Linken geforderte Kontrolle sämtlicher U.S.Hubschrauberflüge in Bayern durch das Luftwaffenamt Köln-Wahn längst gegeben, da eine "generelle Verpflichtung" zum Einschalten von Flugfunktranspondern durch die U.S.-Armee bestehe. Rechtsreferent Stache hatte am 13. November 2008 auf der außerdordentlichen und öffentlichen Sitzung des Ansbacher Stadtrates erklärt, die Bundeswehr könne der Stadt belastbare Daten über lärmverursachende Tiefflüge der U.S.-Amerikaner über Ansbach auf Anfrage bereit stellen.
 
Inwieweit diese "generelle Verpflichtung" aber auf militärische Hubschrauber zutrifft, die nach Sichtflugregeln außerhalb von militärischen und zivilen Luftraum-Kontrollzonen fliegen, erklärte der Rechtsreferent nicht. In Deutschland ist jedoch, das kann man u.a. bei www.wikipedia.de nachlesen, der Luftraum unterhalb 750m/2500 ft über Grund per Definition unkontrollierter (!) Luftraum, wo ausschließlich Sichtflug stattfindet.

Das bedeutet, U.S.-amerikanische Militärhubschrauber, die tagsüber über Wohnanwesen in den Landkreisen Ansbach und Neustadt/Aisch hinweglärmen, brauchen laut deutschem Flugrecht Flugfunktransponder nicht zwingend einzuschalten. Wenn das so ist, können U.S.-amerikanische Hubschrauber im Tiefflug auch nicht vom deutschen Kontroll-Radar erfasst werden.

Wie aber soll dann das Luftwaffenamt Köln-Wahn der Stadt Ansbach über Hubschrauber-Tiefflüge Auskunft geben, die ohne eingeschalteten Flugfunktransponder nicht erfassbar sind ? Oder haben sich deutsche Dienststellen mit der U.S.-Armee auf eine entsprechende Selbstverpflichtung verbindlich geeinigt ? Und wenn ja, in welchen Dienst- bzw. Angestelltenverhältnissen zur U.S.-Armee standen und stehen jene Radarbeobachter (Radarlotsen) in Deutschland die U.S.-amerikanische militärische Flugbewegungen über Deutschland kontrollieren bzw. auswerten ?