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An dieser Stelle dokumentieren wir Angriffe auf das deutsche Grundgesetz,
die in ihrer Tragweite Auswirkungen auf uns alle haben
Bis 1990 gab es in der Bundesrepubik zwischen allen demokratischen Parteien einen Konsens darüber, dass Auslandseinsätze der Bundeswehr außerhalb des NATO-Territoriums mit dem Grundgesetz nicht vereinbar sind. Heute gibt es diese gemeinsame Auffassung, die zuletzt noch unter der Regierung Kohl Bestand hatte, nicht mehr. Doch ist sich der Souverän — der deutsche Wähler — bewusst, dass gewählte Bundestagsabgeordnete, die für Auslandseinsätze der Bundeswehr stimmen, nicht immer im Namen des deutschen Grundgesetzes und verfassungskonform handeln?
Deutschland und das Grundgesetz, so viel weiß man heute, muss nicht am Hindukusch, sondern in Deutschland verteidigt werden. Und es wird auf ewig eine Ironie der neueren deutschen Geschichte bleiben, dass die entscheidenden Weichen für eine Beteiligung deutscher Soldaten an Kriegen nach 1945 von zwei ehemaligen Wehrdienstverweigerern (Gerhard Schröder/ Joschka Fischer) 1999 und 2001 gestellt wurden. |
1991 |
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Beginnender Aufbruch des Verfassungskonsens, wonach Auslandseinsätze außerhalb der NATO mit dem Grundgesetz nicht vereinbar sind
In Folge einens NATO-Beschlusses werden deutsche Kampfjets an die türkische NATO-Grenze verlegt. |
1994 |
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Bundesverfassungsgerichtsurteil
Der bestehende Parlamentsvorbehalt gegenüber Auslandseinsätzen der Bundeswehr wird stark eingeschränkt. Aus Gründen der Staatsräson gibt das Bundesverfassungsgericht seine politische Neutralität auf. Es entscheidet, dass auf Grundlage Artikel 24 GG künftig auch "robuste" Auslandseinsätze "im Rahmen von Systemen kollektiver Sicherheit" möglich sein können. Eine Zustimmung des deutschen Parlaments zu dieser neuen NATO-Strategie hat es bis heute offiziell nicht gegeben. |
1999 |
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Deutschland beteiligt sich unter Bruch des Völkerrechts und ohne UNO-Sicherheitsratszustimmung am Krieg gegen Jugoslawien (Kosovo-Krieg) — dem ersten Krieg auf europäischem Boden nach 1945
Spätere NATO-Missionen im Kosovo und auf dem Balkan folgen, wo neue militärpolitische Doktrinen der NATO und der EU erstmals praktisch getestet wurden.. |
2001 |
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Deutschland beteiligt sich am bis heute andauernden Krieg der USA in Afghanistan, der seit 2003 ein Krieg der NATO ist
Aus militärpolitischer Sicht dient die deutsche Beteiligung der Erprobung neuer zivilmilitärischer Konzepte und der "Wehrertüchtigung" der bisher kriegsunerfahrenen Bundeswehr und der bundesdeutschen Bevölkerung. Der damalige Bundeskanzler Schröder (SPD) und der damalige Bundesaußenminister Fischer (GRÜNE) verpflichten sich gegenüber den USA zur "uneingeschränkten Solidarität" und führten Deutschland in die U.S.-geführte "Koalition der Willigen". |
2003 |
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Eine neue verteidigungspolitische Richtlinie der Bundeswehr "legitimiert" den küntig weltweiten Einsatz der Bundeswehr
Der damalige Bundesverteidigungsminister Struck (SPD) verkündet, dass Deutschland seine Freiheit auch am Hindukusch zu verteidigen gedenke. |
2004 |
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"Parlamentsbeteiligungsgesetz"
Es soll die Mitwirkung des Parlaments u.a. an militärpolitisch bedeutsamen Entscheidungen der Regierung regeln. Praktisch werden die Handlungsbefugnisse der Regierung zu Ungunsten des Parlaments erweitert. Einzig verbliebener Handlungsspielraum des Parlaments: Das mit dem "Parlamentsbeteiligungsgesetz" festgeschriebene so genannte "Rückholrecht". D.h., eine parlamentarische Mehrheit kann jederzeit Auslandseinsätze der Bundeswehr stoppen. |
2006 |
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Deutschland beteiligt sich an der EU-Mission EUFOR
Vordergründig dient dieser EU-Einsatz einer Wahlabsicherung im rohstoffreichen Kongo. |
2008 |
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Deutsche Beteiligung an der EU-Mission EUNAVFOR (Atlanta)
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2010 |
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Grundgesetzwidrige deutsche Beteiligung an der EU-Mission EUTM (Somalia)
Erstmals wird ein Auslandseinsatz der Bundeswehr nicht humanitär, sonden ausschließlich mit wirtschaftlichen Interessen (Sicherung der Handelswege) begründet. Damit verstößt dieser Auslandseinsatz de jure eindeutig gegen das Grundgesetz. |
2011 |
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Kommandoaktion "Operation Pegasus", deutsche Beteiligung am Krieg der EU in Libyen, der in einem Kriegsverbrechen seinen vorläufigen Höhepunkt fand,
Abkehr vom so genannten Parlamentsvorbehalt (nicht mehr der Bundestag, sondern die Regierung schickt deutsche Soldaten in den Krieg) und
direkte Finanzierung von Kriegsparteien in Libyen
Am 26. Februar 2011 drangen zwei von Kreta aus gestartete Transall-Maschinen der Bundeswehr in den libyschen Luftraum ein und landeten auf dem Flughafen des Wüstenortes Nafoora-Jakharrah. An Bord Kampfeinheiten des Kommandos Spezialkräfte (KSK) der Bundeswehr. Offiziell wurde die Aktion, deren Ziele geheim blieben, als Rettungsaktion für Deutsche und Europäer im Zusammenhang mit den Unruhen in Libyen begründet. Eine Zustimmung des Bundestages wurde auch im Nachhinein nicht eingeholt. Ob das KSK-Kommando beim Rückflug wieder komplett an Bord der Transportmaschinen war oder in Libyen zur Vorbereitung und Unterstützung der am 19. März 2011 erfolgten EU-/ NATO-Militärintervention verblieb, wurde ebenfalls nicht mitgeteilt. Eine offizielle Kriegserklärung der EU/ NATO aufgrund des unmittelbaren militärischen Eingreifens in den Bürgerkrieg unterblieb ebenfalls — mit Hinweis auf "humanitäre Gründe" und die Resolution 1973 des UN-Sicherheitsrates zur Einrichtung und Durchsetzung einer "Flugverbotszone" in Libyen.
Unmittelbar nach Erlangen der Lufthoheit über Libyen geriet der militärische Einsatz völkerrechtlich außer Kontrolle, als klar wurde, dass es im Kern nicht um den Schutz von "Rebellen", sondern um einen Systemwechsel und den Sturz von Gaddafi ging. Der deutsch-ägyptische Politikwissenschaftler Hamed Abdel-Samad kritisierte die EU- und NATO-Strategie am 22. März 2011 im ZDF: "Wenn man die Aufständigen ins Feuer treibt, und sie dann allein lässt, ist das unmoralisch!".
Entgegen offizieller Verlautbarungen, wonach sich Deutschland "nicht mit eigenen Soldaten" an dem völkerrechtswidrigen Militäreinsatz beteiligte, sondern ihn "nur" logistisch und mit deutscher Infrastruktur unterstützte, waren deutsche Bundeswehrsoldaten u.a. unmittelbar am "Targetting" (der Auswahl von Zielen in Libyen) beteiligt. Dadurch wurde Deutschland Kriegspartei im Sinne des Völkerrechts. Auch weil der Kriegseinsatz der U.S.-Truppen in Libyen nicht nur von NATO-Basen in Italien (Neapel) und Italien (Poggio Renatico) sondern auch von Deutschland aus gesteuert und koordiniert wird: Entsprechende Befehle — im Rahmen des "Konzept der vernetzten Sicherheit" — kamen vom Afrika-Kommando der U.S.-Armee in Stuttgart. Vgl. EU-Strategie in Rubrik "Lingua EU Imperii".
Darüber hinaus gewährte die Bundesregierung im Juli 2011 einer Bürgerkriegspartei ("libysche Rebellen") einen Kriegskredit in Höhe von 100 Millionen Euro und leistete im Oktober 2011 beim Lynchmord an Gaddafi und Massakern an Gaddafi-Anhängern durch NATO-geführte "Rebellen" entscheidende logistische Hilfen. Laut NATO-Generalsekretär Anders Fogh Rasmussen soll der Libyen-Krieg als Modell für künftige "NATO-Operationen" dienen". |